Neues aus der BVfK-Rechtsabteilung:
Stammkunden in der BVfK-Rechtsabteilung: TFSI-Motoren mit erhöhtem Ölverbrauch.
Konstruktive Schwächen bei EA888-Motoren
Wieder ein Mitglied, das sich Kundenbeschwerden wegen übermäßigen Ölverbrauchs beim verkauften Audi ausgesetzt sieht und Hilfe bei der BVfK-Rechtsabteilung sucht.
Zunächst dachten wir uns nichts dabei. Erst mit der steten Zunahme solcher Fälle mehrten sich die Zweifel. Es stand zu befürchten, dass bei diesen Fahrzeugen ein grundlegendes Problem besteht. Im Internet wurde man schnell fündig. Die AUTO BILD berichtete bereits 2017 von der Krankheit des Motortyps EA888. Wegen zu schmaler Ölabstreifringe werde mit zunehmendem Alter immer mehr Öl verbraucht, es komme es zu Verkokungen an den Kolben, die im worst case in einem Motorschaden münden.
785.000 Motoren seien betroffen. Die Zeitung berichtete von mehreren enttäuschten Kunden, die entweder zum Teil über 1.000,- € fürs Ölnachfüllen im Jahr berappen mussten oder sich Reparaturkosten von bis zu 6.500,- € gegenüber sahen. Nachvollziehbar, dass sich der ein oder andere Kunde bei seinem Händler schadlos halten möchte, auch wenn der eigentlich Verantwortliche in Ingolstadt zu suchen ist.
Gewährleistung?
Doch wie sieht es rechtlich bei solchen Konstruktionsfehlern aus? Eine Universalantwort kann es natürlich nicht geben. Dafür liegt jeder Einzelfall anders. In einem Fall mögen Ansprüche des Kunden bereits verjährt sein. In anderen Fällen kommt es z. B. bei der Frage nach typischem Verschleiß entscheidend auf das Alter und die Laufleistung des Fahrzeugs an. Generell lässt sich jedoch festhalten:
1. Das gern genommene und auch häufig zutreffende Argument, „bei Übergabe war das Fahrzeug doch völlig ok“, ist in solchen Fällen möglicherweise weniger wert. Konstruktionsfehler werden eben bei der Entwicklung oder Herstellung der Fahrzeuge gemacht. Selbst wenn sie sich erst nach Übergabe zeigen, wird sich der Händler gefallen lassen müssen, dass der nunmehr erhöhte Ölverbrauch in den zu schmalen Ölabstreifringen eine Ursache hat, die bei Übergabe schon vorhanden war.
2. „Das Problem haben alle Fahrzeuge mit diesem Motor. Das Fahrzeug entspricht also der üblichen Beschaffenheit“, hilft dem Verkäufer wahrscheinlich auch nicht weiter. Die Rechtsprechung tendiert mittlerweile auch bei Gebrauchtwagen zu einem fabrikatsübergreifenden Vergleich, was für den Verkäufer ungünstig ist. Konkret heißt das: Ein Audi mit erhöhtem Ölverbrauch ist selbst dann in der Regel mangelhaft, wenn ein solcher Schaden infolge eines Werkstofffehlers serientypisch ist, er aber bei vergleichbaren Fahrzeugen anderer Hersteller deutlich später oder gar nicht auftritt.
3. Nicht nur unsere Recherche zeigt, dass man im Internet schnell auf das typische Problem dieser Motorreihe bei Audi aufmerksam wird. „Das hätte der Käufer also wissen müssen“, mag da der Verkäufer denken. Allerdings lässt sich auch hören, dass der Verkäufer von der Schwachstelle des Fahrzeugs hätte wissen und dies dem Käufer mitteilen müssen. Erfahrungsgemäß wiegt der Verbraucherschutz in solchen Konstellationen schwerer.
4. Wichtig ist natürlich wie immer die Frage, bei welcher Laufleistung das Problem aufgetreten ist und welches Ausmaß es hat. So kann man sich durchaus auf den Standpunkt stellen, dass erhöhter Ölverbauch jenseits der 150.000 km bis zu einer bestimmten Grenze normal ist. Eine Frage, die allerdings im Gerichtsverfahren meist von einem Sachverständigen beantwortet wird.
Sind Fahrzeuge mit bekanntem Konstruktionsfehler also eigentlich unverkäuflich?
So drastisch kann man es sicherlich nicht sehen, wenngleich das Gewährleistungsrisiko bei solchen Fahrzeugen vergleichsweise hoch ist. Was daher letztendlich auch in diesen Fällen am besten hilft, ist die Defektprognose, also die Übertragung des konkreten Risikos vom Händler auf den Kunden, denn Gewährleistung bedeutet ja lediglich, dass etwas so sein muss, wie ich es beschrieben habe und erst wenn eine konkrete Präzisierung an entscheidender Stelle nicht erfolgt ist, greift der Maßstab "übliche Beschaffenheit".
Zum Zwecke der konkreten Defektprognose gibt es bekanntlich die BVfK-Zusatzvereinbarungen. Dort kann der Händler Bauteile benennen, bei denen möglicherweise mit einem frühzeitigen Defekt zu rechnen ist.
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